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Winterdienst

Schnee macht zwar sehr vielen Menschen Freude, kann aber auch Ärger bereiten. Wenn sich die weiße Pracht in grauen Matsch verwandelt oder über­frierende Nässe den Bürger­steig zur Eisbahn werden lässt, hört der Spaß auf. Schuften im Morgen­grauen, wie Schnee schippen oder Salz streuen, ist nicht jedermanns Sache – und doch muss es zwingend gemacht werden. In der Zeit vom 1. Dezember bis 28. Februar bieten wir Ihnen unseren Winterdienst mit ununterbrochener Verfügbarkeit und nach den gesetzlichen Bestimmungen an.